AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Schreinerei Otto, Dennis und Stephen Zintl GbR
Deuterbachstraße 3a, 35768 Siegbach
Telefon: 02778 300 | E-Mail: info@schreinerei-zintl.de
Stand: April 2026

1. Geltungsbereich, Kundenkreis und Begriffsbestimmungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Schreinerei Otto, Dennis und Stephen Zintl GbR, vertreten durch die Gesellschafter Otto Zintl, Dennis Zintl und Stephen Zintl, Deuterbachstraße 3a, 35768 Siegbach, Deutschland (nachfolgend „Auftragnehmer", „wir" oder „uns") und ihren Kunden über die Herstellung, Lieferung und – soweit ausdrücklich vereinbart – Montage von maßgefertigten Wandvertäfelungen aus Holz sowie sonstigen Schreinerleistungen.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt haben. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos ausführen.

Kunden im Sinne dieser AGB sind Verbraucher und Unternehmer. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Maßanfertigungen im Sinne dieser AGB sind Produkte, die nach individuellen Kundenvorgaben, insbesondere nach kundenseitig angegebenen oder durch uns ermittelten Maßen, Ausführungswünschen, Materialien, Oberflächen, Designs, Stückzahlen, Raum- oder Wandgegebenheiten hergestellt werden und deshalb nicht ohne Weiteres anderweitig verwendbar sind.

Soweit in diesen AGB einzelne Regelungen ausdrücklich nur für Unternehmer gelten, gelten diese nicht gegenüber Verbrauchern. Soweit einzelne Regelungen ausdrücklich nur für Verbraucher gelten, gelten diese nicht gegenüber Unternehmern.

2. Vertragspartner und Kontaktdaten

Der Vertrag kommt zustande mit:

Schreinerei Otto, Dennis und Stephen Zintl GbR
Vertreten durch die Gesellschafter Otto Zintl, Dennis Zintl und Stephen Zintl
Deuterbachstraße 3a
35768 Siegbach
Deutschland
Telefon: 02778 300
E-Mail: info@schreinerei-zintl.de

3. Präsentation auf der Website, Anfragen und Vertragsschluss

Die Darstellung unserer Produkte, Designs, Ausführungsvarianten, Beispielbilder, KI-generierten Visualisierungen, Musteransichten, Preisbeispiele oder sonstigen Informationen auf unserer Website, in Prospekten, sozialen Medien oder sonstigen Unterlagen stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar. Sie dient der Information und Veranschaulichung und ist eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, eine Anfrage zu stellen.

Der Kunde kann uns eine Anfrage über die Website, per E-Mail, telefonisch oder auf sonstigem Wege übermitteln. Die Anfrage des Kunden ist noch keine verbindliche Bestellung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

Auf Grundlage der Angaben des Kunden, gegebenenfalls ergänzender Abstimmungen und – sofern vereinbart – eines Aufmaßes erstellen wir ein individuelles Angebot. Dieses Angebot ist, sofern im Angebot keine abweichende Bindungsfrist genannt ist, 14 Kalendertage ab Angebotsdatum gültig. Nach Ablauf dieser Frist sind wir an das Angebot nicht mehr gebunden.

Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde unser Angebot innerhalb der Angebotsfrist annimmt und wir die Annahme in Textform bestätigen oder wenn wir dem Kunden eine Auftragsbestätigung übermitteln. Maßgeblich für Inhalt und Umfang des Vertrags sind das Angebot, die Auftragsbestätigung, etwaige Anlagen, Zeichnungen, Maßblätter, Leistungsbeschreibungen sowie diese AGB.

Weichen Auftragsbestätigung, Zeichnungen, Maße, Stücklisten oder Leistungsbeschreibung von vorherigen Abstimmungen ab, ist der Kunde verpflichtet, uns unverzüglich auf erkennbare Abweichungen hinzuweisen. Mündliche Nebenabreden, nachträgliche Änderungen und Ergänzungen werden erst verbindlich, wenn sie von uns in Textform bestätigt werden oder von beiden Parteien nachweisbar vereinbart und umgesetzt werden.

4. Vertragsunterlagen, Maße, Zeichnungen und Freigaben

Bei maßgefertigten Wandvertäfelungen sind die vereinbarten Maße, Teilungen, Profile, Paneelbreiten, Materialstärken, Oberflächen, Kanten, Anschlussdetails, Ausschnitte, Stückzahlen und sonstigen Spezifikationen von besonderer Bedeutung. Vertragsgrundlage sind ausschließlich die zuletzt freigegebenen Unterlagen.

Soweit wir dem Kunden Zeichnungen, Skizzen, Visualisierungen, technische Unterlagen, Maßblätter oder Freigabeunterlagen übermitteln, hat der Kunde diese sorgfältig zu prüfen. Eine Freigabe durch den Kunden bedeutet, dass die darin enthaltenen Maße, Ausführungen und sichtbaren Details vom Kunden als Vertragsgrundlage bestätigt werden.

Nach Freigabe und Produktionsbeginn sind Änderungen nur möglich, wenn sie technisch umsetzbar sind und von uns bestätigt werden. Hierdurch entstehende Mehrkosten, Verzögerungen, Materialmehrverbrauch oder Planungsaufwand trägt der Kunde, sofern die Änderung von ihm veranlasst wurde.

Unwesentliche Abweichungen von Zeichnungen, Visualisierungen oder Planungsunterlagen sind zulässig, soweit sie technisch erforderlich, materialbedingt oder handwerklich üblich sind und den vertraglich vorausgesetzten Gebrauch nicht beeinträchtigen.

5. Leistungsumfang: Herstellung, Lieferung und Montage

Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung. Ohne ausdrückliche Vereinbarung umfasst der Auftrag nur die Herstellung und Lieferung der Ware, nicht jedoch Montage, Aufmaß vor Ort, Entsorgung, Malerarbeiten, Lackierarbeiten, Elektroarbeiten, Untergrundvorbereitung oder sonstige Nebenleistungen.

Montageleistungen, Aufmaß vor Ort, technische Beratung, Planungsleistungen, Anpassungsarbeiten, Sondertransporte, Kran- oder Hebearbeiten, Entsorgung von Altmaterial, Verpackungsentsorgung, Spachtel-, Maler-, Lackier-, Elektro-, Sanitär-, Boden- oder Putzarbeiten werden nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart sind.

Wir sind berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Erfüllungsgehilfen, Subunternehmer, Lieferanten oder Transportdienstleister einzusetzen.

6. Preise, Preisbestandteile und Zusatzleistungen

Es gelten die in der jeweiligen Auftragsbestätigung aufgeführten Preise. Gegenüber Verbrauchern verstehen sich alle Preise als Endpreise einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Gegenüber Unternehmern können Preise netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer ausgewiesen werden, sofern dies eindeutig angegeben ist.

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, verstehen sich die Preise ohne Montage, ohne Aufmaß vor Ort, ohne besondere Transportleistungen, ohne Verpackungsentsorgung, ohne Lackierung der Endoberfläche, ohne vorbereitende Bauleistungen und ohne Arbeiten fremder Gewerke.

Zusatzleistungen, Nachträge und Änderungswünsche des Kunden, die nicht im ursprünglichen Angebot enthalten sind, werden gesondert berechnet. Dies gilt insbesondere für geänderte Maße, geänderte Oberflächen, zusätzliche Bauteile, zusätzliche Ausschnitte, besondere Anschlussdetails, geänderte Lieferorte, erschwerte Anlieferung, zusätzliche Planungsleistungen, zusätzliche Ortstermine oder nachträglich beauftragte Montageleistungen.

Werden Zusatzleistungen ohne vorherige ausdrückliche Pauschalpreisvereinbarung beauftragt, erfolgt die Abrechnung nach tatsächlichem Material- und Arbeitsaufwand zu unseren jeweils geltenden oder im Angebot genannten Stundensätzen und Materialpreisen.

7. Materialpreisänderungen und Verfügbarkeit

Unsere Angebote beruhen auf den zum Zeitpunkt der Angebotserstellung bekannten Materialpreisen, Liefermöglichkeiten und Beschaffungskosten. Bei maßgefertigten Holzprodukten können Materialpreise und Verfügbarkeiten schwanken.

Bei Verbrauchern gilt: Eine Preisanpassung nach Vertragsschluss erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich individuell vereinbart wurde oder wenn der Kunde nach Vertragsschluss Änderungen oder Zusatzleistungen beauftragt. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

Bei Unternehmern gilt ergänzend: Treten nach Angebotsabgabe und vor Materialbeschaffung unvorhersehbare, erhebliche und von uns nicht zu vertretende Materialpreissteigerungen, Beschaffungsengpässe, Frachterhöhungen oder Lieferantenänderungen ein, sind wir berechtigt, eine angemessene Anpassung des betroffenen Preisbestandteils zu verlangen. Wir werden den Unternehmer hierüber unverzüglich informieren und die Anpassung nachvollziehbar begründen. Ist die Anpassung für den Unternehmer unzumutbar, kann er hinsichtlich des betroffenen noch nicht ausgeführten Leistungsteils vom Vertrag zurücktreten.

Ist ein bestimmtes Material, Profil, Dekor, Furnier, Holztyp, Beschlag oder sonstiger Bestandteil nicht oder nicht rechtzeitig verfügbar, sind wir berechtigt, dem Kunden eine gleichwertige Alternative vorzuschlagen. Eine Änderung wird nur Vertragsbestandteil, wenn der Kunde zustimmt, soweit die Alternative nicht bereits vertraglich vereinbart oder handelsüblich gleichwertig ist.

8. Zahlung, Anzahlung und Zahlungsverzug

Die Zahlung erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart ist, per Überweisung auf Rechnung.

Ab einem Auftragswert von 500,00 EUR ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamtpreises zu leisten, sofern in Angebot oder Auftragsbestätigung nichts anderes geregelt ist. Die Fertigung beginnt erst nach vollständigem Eingang der vereinbarten Anzahlung.

Der Restbetrag ist nach Fertigstellung, Lieferung oder – bei vereinbarter Montage – nach Abnahme beziehungsweise Rechnungsstellung innerhalb von 14 Kalendertagen ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Bei Teilleistungen, Teilabnahmen oder Teillieferungen sind wir berechtigt, entsprechende Abschlags- oder Teilrechnungen zu stellen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist oder gesetzlich zulässig ist.

Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie weiteren Verzugsschaden geltend zu machen. Gegenüber Unternehmern bleibt die Geltendmachung der gesetzlichen Verzugspauschale unberührt, soweit anwendbar.

Bei ausbleibender Anzahlung, erheblichem Zahlungsverzug oder begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden sind wir berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zur Zahlung oder Sicherheitsleistung zurückzuhalten, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.

9. Lieferung, Lieferort, Bordsteinkante und Annahme

Die Lieferung erfolgt an die in der Auftragsbestätigung angegebene Lieferadresse. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Lieferung bis zur Bordsteinkante beziehungsweise bis zur nächstmöglich mit üblichen Transportmitteln erreichbaren Entladestelle.

Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Anlieferung mit üblichen Transportmitteln möglich ist und dass Zufahrt, Haltemöglichkeiten, Entladebereich, Wege, Treppenhäuser, Türen und sonstige Zugänge für die Lieferung geeignet sind. Besondere Erschwernisse, wie enge Zufahrten, fehlende Haltemöglichkeiten, lange Tragewege, Höhenbeschränkungen, fehlende Aufzüge oder notwendige Sondergenehmigungen, sind uns vorab mitzuteilen.

Die Anlieferung wird dem Kunden rechtzeitig angekündigt, etwa durch Mitteilung eines Liefertermins, eines Zeitfensters oder einer Sendungsnummer. Der Kunde ist verpflichtet, zum angekündigten Lieferzeitpunkt persönlich anwesend zu sein oder eine empfangsberechtigte Person zu benennen. Kann die Lieferung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht erfolgen, gerät der Kunde in Annahmeverzug. Wir sind in diesem Fall berechtigt, hierdurch entstehende Mehrkosten, insbesondere Kosten erneuter Anlieferung, Wartezeiten, Rücktransport, Einlagerung und erneute Terminierung, gesondert zu berechnen.

Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind und dadurch keine wesentlichen Nachteile entstehen.

10. Lieferzeit, Ausführungsfristen und Verzögerungen

Liefer- und Ausführungszeiten ergeben sich aus Angebot oder Auftragsbestätigung. Soweit Termine als „voraussichtlich", „ca.", „geplant" oder ähnlich bezeichnet sind, handelt es sich um unverbindliche Richtwerte.

Verbindliche Liefer- oder Ausführungstermine bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung in Textform.

Liefer- und Ausführungsfristen beginnen nicht vor vollständiger Klärung aller technischen und gestalterischen Fragen, Eingang der vereinbarten Anzahlung, Vorliegen aller erforderlichen Kundenangaben, Freigaben, Maße und Unterlagen sowie – soweit erforderlich – Beschaffung der benötigten Materialien.

Fristen verlängern sich angemessen, wenn Verzögerungen eintreten, die wir nicht zu vertreten haben. Dazu gehören insbesondere Lieferengpässe bei Zulieferern, Materialmangel, Transportstörungen, Krankheit, Betriebsstörungen, behördliche Maßnahmen, Streik, höhere Gewalt, außergewöhnliche Witterungseinflüsse oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse.

Verzögert sich die Ausführung aufgrund von Umständen aus dem Verantwortungsbereich des Kunden, insbesondere verspäteter Freigaben, unvollständiger Angaben, nicht zugänglicher Baustelle, fehlender Anzahlung oder geänderter Kundenwünsche, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend. Hierdurch entstehende Mehrkosten können dem Kunden berechnet werden.

11. Gefahrübergang, Transport und Transportschäden

Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher oder eine von ihm benannte empfangsberechtigte Person über.

Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr, sofern Versand vereinbart ist, mit Übergabe der Ware an den Transporteur, Spediteur oder sonstigen zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Unternehmer über.

Wird die Ware mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, wird der Kunde gebeten, solche Schäden möglichst sofort beim Zusteller zu reklamieren, den Schaden dokumentieren zu lassen und uns unverzüglich zu informieren. Bei Verbrauchern bleiben gesetzliche Gewährleistungsrechte auch dann unberührt, wenn der Kunde dieser Bitte nicht nachkommt.

Unternehmer haben offensichtliche Transportschäden und erkennbare Mängel im Rahmen ihrer gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten unverzüglich anzuzeigen.

12. Verpackung und Entsorgung

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Kunde für die Entsorgung der Verpackung am Lieferort verantwortlich. Bei vereinbarter Montage können abweichende Regelungen getroffen werden.

Mehrwegverpackungen, Transportgestelle oder besondere Verpackungseinheiten bleiben unser Eigentum, sofern sie ausdrücklich als solche gekennzeichnet oder vereinbart sind. Der Kunde hat sie sorgfältig zu behandeln und nach Absprache zurückzugeben oder zur Abholung bereitzuhalten.

13. Maßanfertigungen, Ausschluss des Widerrufsrechts und keine freiwillige Rücknahme

Alle individuell nach Kundenspezifikation gefertigten Produkte, insbesondere maßgefertigte Wandvertäfelungen, Paneele, Leisten, Profile, Anschlussstücke, Sondermaße, Sonderoberflächen und auf konkrete Wand- oder Raumsituationen zugeschnittene Bauteile, werden nach den persönlichen Vorgaben des Kunden hergestellt.

Für Verbraucher besteht bei solchen Maßanfertigungen kein gesetzliches Widerrufsrecht, wenn die Ware nicht vorgefertigt ist und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die Ware eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten ist.

Eine Rücknahme, ein Umtausch oder eine Stornierung nach Produktionsbeginn ist bei Maßanfertigungen ausgeschlossen, sofern kein gesetzlicher Mangelanspruch besteht oder wir einer Rücknahme im Einzelfall ausdrücklich zustimmen.

Gesetzliche Rechte des Kunden bei Mängeln bleiben unberührt.

14. Kündigung, Stornierung und Änderungen durch den Kunden

Bei Werk- oder Montageleistungen gelten die gesetzlichen Kündigungsrechte. Kündigt der Kunde den Vertrag nach Vertragsschluss, sind wir berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; wir müssen uns jedoch dasjenige anrechnen lassen, was wir infolge der Vertragsaufhebung an Aufwendungen ersparen oder durch anderweitige Verwendung unserer Arbeitskraft erwerben oder zu erwerben böswillig unterlassen.

Unabhängig davon sind bereits erbrachte Planungsleistungen, Aufmaßleistungen, Materialbeschaffungen, Zuschnittarbeiten, Fertigungen, Sonderbestellungen und individuell angepasste Bauteile zu vergüten, soweit sie nicht anderweitig verwertbar sind.

Vor Produktionsbeginn können Änderungswünsche des Kunden berücksichtigt werden, sofern sie technisch und organisatorisch möglich sind. Nach Produktionsbeginn können Änderungen nur gegen gesonderte Vereinbarung und Kostenübernahme umgesetzt werden.

Bei reinen Kauf-/Lieferverträgen über Maßanfertigungen gelten die gesetzlichen Regelungen. Eine freie Stornierung nach verbindlicher Auftragserteilung besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.

15. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen vollständig, richtig und rechtzeitig bereitzustellen. Dazu gehören insbesondere Maße, Wandaufbau, Untergrund, Unebenheiten, Installationen, Heizkörper, Steckdosen, Lichtschalter, Türen, Fenster, Treppen, Nischen, Dachschrägen, vorhandene Leitungen sowie sonstige bauliche Besonderheiten.

Sofern kein Aufmaß durch uns vereinbart ist, trägt der Kunde die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit der angegebenen Maße und Angaben. Maßfehler, die auf unrichtigen oder unvollständigen Kundenangaben beruhen, stellen keinen Mangel unserer Leistung dar.

Der Kunde ist verpflichtet, uns vor Vertragsschluss auf besondere Anforderungen hinzuweisen, insbesondere auf Feuchträume, Räume mit starken Temperaturschwankungen, Fußbodenheizung, Kamin- oder Ofennähe, besondere Brandschutzanforderungen, Denkmalschutz, Mietobjekte, WEG-Vorgaben oder gewerbliche Nutzung.

Unterlässt der Kunde erforderliche Angaben oder stellt sich nachträglich heraus, dass Angaben unzutreffend oder unvollständig waren, sind wir berechtigt, notwendige Mehrkosten und Verzögerungen geltend zu machen.

16. Aufmaß

Ein Aufmaß durch uns erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Das Aufmaß beschränkt sich auf die für den vereinbarten Leistungsumfang erforderlichen Maße und sichtbaren Gegebenheiten.

Nicht sichtbare bauliche Gegebenheiten, verdeckte Leitungen, Hohlräume, Wandaufbauten, Unterkonstruktionen, Feuchtigkeit, Tragfähigkeit, Schimmel, Salzbelastungen oder sonstige verdeckte Mängel werden durch ein übliches Aufmaß nicht geprüft, sofern keine gesonderte technische Untersuchung vereinbart ist.

Ändern sich nach dem Aufmaß bauliche Gegebenheiten, Bodenhöhen, Wandbeläge, Putzstärken, Sockel, Installationen oder sonstige relevante Umstände, hat der Kunde uns unverzüglich zu informieren. Andernfalls trägt der Kunde hieraus entstehende Mehrkosten und Risiken.

17. Montagebedingungen

Montageleistungen werden nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart sind. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Montage am vereinbarten Termin unter geeigneten Bedingungen erfolgen kann.

Der Kunde hat insbesondere sicherzustellen:

  • freier, sicherer und ungehinderter Zugang zur Montagestelle;
  • ausreichend Platz für Materiallagerung, Zuschnitt und Montagearbeiten;
  • ausreichende Beleuchtung, Stromanschluss und – soweit erforderlich – Wasseranschluss;
  • fertiggestellte und trockene Wände, Böden und angrenzende Gewerke, soweit dies für die Montage erforderlich ist;
  • geeigneter, tragfähiger, trockener und sauberer Untergrund;
  • rechtzeitige Information über verdeckte Leitungen, Installationen, Hohlräume, Feuchtigkeit oder sonstige Risiken;
  • Entfernung oder Schutz empfindlicher Gegenstände im Arbeitsbereich.

Verzögerungen, Wartezeiten oder Mehraufwand aufgrund fehlender Voraussetzungen, nicht zugänglicher Räume, noch nicht abgeschlossener Vorarbeiten oder unzutreffender Kundenangaben können gesondert berechnet werden.

Für Schäden, Mängel oder Mehraufwand, die auf ungeeignete bauliche Voraussetzungen, verdeckte Leitungen, Feuchtigkeit, unzureichende Tragfähigkeit, Bewegungen des Baukörpers, unsachgemäße Vorarbeiten anderer Gewerke oder nicht erkennbare Gegebenheiten zurückzuführen sind, übernehmen wir keine Haftung, soweit uns kein Verschulden trifft.

18. Selbstmontage durch den Kunden

Ist keine Montage durch uns vereinbart, erfolgt die Montage durch den Kunden oder durch von ihm beauftragte Dritte in eigener Verantwortung.

Der Kunde ist verpflichtet, vor Montagebeginn zu prüfen, ob die Ware vollständig, unbeschädigt und für den vorgesehenen Einsatz geeignet ist. Offensichtliche Mängel oder Unstimmigkeiten sind vor dem Einbau anzuzeigen.

Für Schäden, Mängel, Maßprobleme, Verzug, Risse, Ablösungen, Fehlbohrungen oder sonstige Beeinträchtigungen, die durch unsachgemäße Lagerung, ungeeigneten Untergrund, falsche Montage, ungeeignete Befestigungsmittel, fehlende Akklimatisierung, Nichtbeachtung von Montagehinweisen oder Eingriffe Dritter entstehen, haften wir nicht, soweit uns kein Verschulden trifft.

Montagehinweise, Pflegehinweise oder Empfehlungen ersetzen keine Prüfung der konkreten baulichen Situation durch den Kunden beziehungsweise den montierenden Fachbetrieb.

19. Abnahme bei Werk- und Montageleistungen

Soweit wir Werk- oder Montageleistungen schulden, ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet, sobald die Leistung vertragsgemäß hergestellt ist und keine wesentlichen Mängel vorliegen.

Wir können nach Fertigstellung die Abnahme verlangen. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden; gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.

Die Abnahme kann ausdrücklich, durch Unterzeichnung eines Abnahmeprotokolls, durch Ingebrauchnahme der Leistung oder auf sonstige Weise erfolgen, aus der sich ergibt, dass der Kunde die Leistung als im Wesentlichen vertragsgemäß anerkennt.

Fordern wir den Kunden nach Fertigstellung zur Abnahme auf und setzen ihm eine angemessene Frist, gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde die Abnahme nicht unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, wenn wir den Verbraucher zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe von Mängeln verweigerten Abnahme hingewiesen haben.

Bei in sich abgeschlossenen Teilleistungen sind wir berechtigt, Teilabnahmen zu verlangen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.

20. Eigenschaften von Holz und materialtypische Abweichungen

Holz ist ein Naturprodukt. Natürliche Unterschiede in Farbe, Struktur, Maserung, Astigkeit, Porenbild, Jahresringen, Dichte, Geruch, Glanzgrad und Oberflächenwirkung sind materialtypisch und stellen keinen Mangel dar, soweit sie handelsüblich und zumutbar sind.

Holz reagiert auf Raumklima, Luftfeuchtigkeit, Temperatur, Sonneneinstrahlung und Nutzung. Schwinden, Quellen, geringfügige Fugenbildung, leichte Verformungen, Farbveränderungen, Nachdunkeln, Aufhellen oder Unterschiede zwischen Muster und Lieferung können materialbedingt auftreten und stellen keinen Mangel dar, soweit sie im üblichen Rahmen liegen.

Der Kunde hat für ein geeignetes Raumklima zu sorgen. Insbesondere sind extreme Feuchtigkeit, dauerhafte Nässe, starke Temperaturschwankungen, nicht ausreichende Belüftung und unmittelbare Hitzeeinwirkung zu vermeiden.

Muster, Ausstellungsstücke, Fotos und digitale Darstellungen können nur einen ungefähren Eindruck vermitteln. Insbesondere Bildschirmdarstellungen, Beleuchtung, Kameraeinstellungen, KI-generierte Visualisierungen und Umgebungsfarben können den Farbeindruck verändern.

Das Produkt wird grundsätzlich grundiert angeboten und geliefert, sofern nicht ausdrücklich eine andere Oberfläche vereinbart ist. Die endgültige Lackierung, Endbeschichtung oder Oberflächenbehandlung erfolgt durch den Kunden beziehungsweise bauseits, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.

21. Produktdarstellungen, KI-Visualisierungen und Muster

Abbildungen auf der Website, in Prospekten, Angeboten, Präsentationen, sozialen Medien oder sonstigen Unterlagen dienen ausschließlich der Veranschaulichung. Sie stellen keine Beschaffenheitsgarantie dar, sofern nicht ausdrücklich eine bestimmte Beschaffenheit zugesichert wird.

Teilweise können Darstellungen digital erstellt oder KI-generiert sein. Solche Darstellungen zeigen Beispielansichten, Stilrichtungen oder Gestaltungsmöglichkeiten und sind nicht zwingend identisch mit dem später hergestellten Produkt.

Abweichungen in Farbe, Struktur, Maserung, Proportion, Lichtwirkung, Fugenbild, Maß, Ausführung und Gesamteindruck sind möglich und stellen keinen Mangel dar, soweit die vereinbarte Beschaffenheit eingehalten wird und die Abweichung handelsüblich, materialbedingt oder technisch erforderlich ist.

Muster und Proben dienen der Orientierung. Bei Holz, Furnieren, Lacken, Beizen und ähnlichen Materialien können zwischen Muster und Lieferung natürliche oder chargenbedingte Unterschiede bestehen.

22. Lagerung, Akklimatisierung, Pflege und Nutzung

Der Kunde hat die Ware nach Übergabe sachgerecht, trocken, eben, geschützt und entsprechend etwaiger Hinweise zu lagern. Eine Lagerung in feuchten Räumen, im Außenbereich, in direkter Sonneneinstrahlung, in der Nähe starker Wärmequellen oder in ungeeignetem Raumklima kann zu Schäden führen.

Vor der Montage kann eine Akklimatisierung der Holzbauteile an das Raumklima erforderlich sein. Der Kunde hat etwaige Hinweise zur Akklimatisierung, Montage und Pflege zu beachten.

Reinigungs- und Pflegearbeiten sind mit geeigneten Mitteln vorzunehmen. Aggressive, scheuernde, lösungsmittelhaltige oder nicht geeignete Reinigungsmittel können Oberflächen beschädigen.

Schäden infolge unsachgemäßer Lagerung, Pflege, Nutzung, Montage, Feuchtigkeit, Raumklima oder nachträglicher Bearbeitung durch den Kunden oder Dritte stellen keinen Mangel unserer Leistung dar, soweit sie nicht von uns zu vertreten sind.

23. Mängelrechte, Gewährleistung und Prüfpflichten

Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit in diesen AGB wirksam nichts anderes geregelt ist. Die Beschaffenheit der Ware und Leistungen bestimmt sich nach der vereinbarten Leistungsbeschreibung, den Angebots- und Auftragsunterlagen, freigegebenen Zeichnungen, Maßblättern und diesen AGB. Eine Garantie übernehmen wir nur, wenn diese ausdrücklich als Garantie bezeichnet und in Textform bestätigt wurde.

Der Kunde wird gebeten, gelieferte Ware beziehungsweise erbrachte Leistungen nach Übergabe oder Fertigstellung zeitnah zu prüfen und erkennbare Mängel möglichst unverzüglich mitzuteilen. Bei Verbrauchern bleiben gesetzliche Gewährleistungsrechte auch dann unberührt, wenn diese Bitte nicht befolgt wird.

Unternehmer haben die Ware beziehungsweise Leistung unverzüglich nach Ablieferung oder Abnahme zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich zu rügen. Für beiderseitige Handelsgeschäfte gelten die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten, insbesondere § 377 HGB.

Stellt der Kunde einen möglichen Mangel fest, darf die betroffene Ware nicht weiterverarbeitet, eingebaut, verändert, lackiert oder anderweitig bearbeitet werden, soweit dadurch die Mangelprüfung erschwert oder unmöglich gemacht würde.

Bei berechtigten Mängeln leisten wir nach den gesetzlichen Vorschriften Nacherfüllung. Je nach Vertragsart und Sachlage kann die Nacherfüllung durch Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Neuherstellung erfolgen. Der Kunde hat uns die zur Prüfung und Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben.

Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Liegt kein Mangel vor oder beruht die Beanstandung auf Umständen aus dem Verantwortungsbereich des Kunden, können wir die entstandenen Prüf-, Fahrt-, Transport- oder Arbeitskosten ersetzt verlangen, soweit der Kunde erkannt hat oder fahrlässig nicht erkannt hat, dass kein Mangel vorliegt.

Schlägt die Nacherfüllung fehl, wird sie unberechtigt verweigert oder ist sie dem Kunden unzumutbar, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften mindern, zurücktreten oder Schadensersatz verlangen. Bei unerheblichen Mängeln ist ein Rücktritt ausgeschlossen.

Für Verbraucher beträgt die gesetzliche Gewährleistungsfrist grundsätzlich zwei Jahre ab Übergabe beziehungsweise bei Werkleistungen ab Abnahme, soweit nicht für Bauwerke oder bauwerksbezogene Leistungen längere gesetzliche Fristen gelten.

Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Gefahrübergang beziehungsweise Abnahme, soweit gesetzlich zulässig. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, arglistigem Verschweigen eines Mangels, Garantien sowie für gesetzliche Rückgriffsansprüche oder zwingend längere Fristen bei Bauwerken oder Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben.

24. Haftung

Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Übernahme einer Garantie sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung wegen leicht fahrlässiger Pflichtverletzungen ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Gesellschafter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen.

Eine Haftung für Schäden, die durch unsachgemäße Montage durch den Kunden oder Dritte, ungeeigneten Untergrund, fehlerhafte Kundenangaben, unzureichende Pflege, ungeeignetes Raumklima, Feuchtigkeit, nachträgliche Bearbeitung oder Eingriffe Dritter entstehen, besteht nicht, soweit uns kein Verschulden trifft.

25. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag unser Eigentum.

Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware bis zum Eigentumsübergang pfleglich zu behandeln und uns Zugriffe Dritter, insbesondere Pfändungen oder Beschädigungen, unverzüglich mitzuteilen.

Gegenüber Unternehmern gilt ergänzend: Der Unternehmer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern oder zu verarbeiten, sofern er nicht in Zahlungsverzug ist. Forderungen aus der Weiterveräußerung tritt der Unternehmer bereits jetzt in Höhe des Rechnungswerts der Vorbehaltsware an uns ab; wir nehmen die Abtretung an. Wir sind berechtigt, die Abtretung offenzulegen, wenn der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.

Eine Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware durch Unternehmer erfolgt stets für uns als Hersteller im Sinne des Eigentumsvorbehalts, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Entsteht hierdurch eine neue Sache, erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache, soweit gesetzlich zulässig.

26. Aufrechnung und Zurückbehaltung

Der Kunde kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind oder die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Gesetzliche Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt.

27. Urheberrechte, Entwürfe und Unterlagen

Alle von uns erstellten Entwürfe, Zeichnungen, Skizzen, Visualisierungen, Pläne, Maßblätter, Kalkulationen, Fotografien, Dateien und sonstigen Unterlagen bleiben unser Eigentum und dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung weder vervielfältigt, veröffentlicht, an Dritte weitergegeben noch für andere Zwecke verwendet werden.

Der Kunde erhält an solchen Unterlagen nur die für die Durchführung des konkreten Vertrags erforderlichen Nutzungsrechte. Eine Weitergabe an Wettbewerber oder Nutzung zur eigenen Fertigung oder Fertigung durch Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung nicht gestattet.

Kommt ein Vertrag nicht zustande, sind auf Verlangen sämtliche von uns überlassenen Unterlagen zurückzugeben oder zu löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

28. Fotografien, Referenzen und Datenschutz

Wir dürfen Fotos der hergestellten oder montierten Leistungen nur mit Zustimmung des Kunden zu Referenz-, Dokumentations- oder Werbezwecken verwenden, sofern hierdurch personenbezogene Daten, private Wohnbereiche oder identifizierbare Informationen betroffen sind.

Soweit auf Fotos keine personenbezogenen Daten oder identifizierbaren privaten Informationen erkennbar sind und keine entgegenstehenden Interessen des Kunden bestehen, können Aufnahmen zu internen Dokumentations- und Nachweiszwecken verwendet werden.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen. Weitere Informationen ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung.

29. Besondere Regelungen für Unternehmer

Für Unternehmer gelten ergänzend die folgenden Regelungen, soweit sie nicht zwingendem Recht widersprechen:

  • Die Gefahr geht bei Versendung mit Übergabe an den Transporteur auf den Unternehmer über.
  • Der Unternehmer hat gelieferte Ware oder erbrachte Leistungen unverzüglich zu untersuchen und Mängel unverzüglich zu rügen; § 377 HGB bleibt unberührt.
  • Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr, soweit gesetzlich zulässig und soweit keine zwingend längeren Fristen gelten.
  • Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist unser Geschäftssitz, sofern nichts anderes vereinbart ist.
  • Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, unser Geschäftssitz.

30. Streitbeilegung für Verbraucher

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. Soweit gesetzlich erforderlich, stellen wir einen entsprechenden Hinweis auf unserer Website bereit.

Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

31. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird.

Ist der Kunde Unternehmer, Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis unser Geschäftssitz, soweit gesetzlich zulässig. Wir bleiben berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen.

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

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